Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
nach den Osterferien sollen zweimal wöchentlich Laienselbsttests der SchülerInnen in den Schulen unter Anleitung der Lehrkräfte stattfinden. Neu ist, dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden (3 Tage) sein. Vorab sind dazu im Anhang Informationen der Landesregierung zu finden. Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule - Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus!
Bitte beachten Sie auch den Elternbrief im Anhang, er ist ebenfalls neu!