Klasse 10
Mit Erhalt eines guten Qualifizierenden Hauptschulabschlusses hat man die Zugangsberechtigung für das 10. Hauptschuljahr erworben.
In der Jgst. 10 wird auf den Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss) in Form des einfachen oder qualifizierenden Mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss) hingearbeitet. Voraussetzung dafür sind überdurchschnittliche Leistungen in Klasse 9 und überwiegend gute Noten in den Haupt- und Nebenfächern. Ebenso ist ein ein gutes Arbeits- und Sozialverhalten wichtig.
Bewerbungen sind über den angehängten Bogen möglich. Die Schule unterrichtet in der Regel dann Ende Mai über eine Aufnahme oder Absage. Über die weiterhin einzureichenden Unterlagen erfährt man im Anmeldebogen Näheres.
Die Prüfung zum mittleren Bildungsabschluss besteht aus je einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie einer Hausarbeit mit Präsentation in einem anderen Fach aus dem Bereich des Pflichtunterrichts.
Der mittlere Abschluss wird zuerkannt, wenn (genau, wie in jeder Realschule)
- die Abschlussprüfungen erfolgreich mit einer nach Maßgabe des § 61 ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde,
- in allen Fällen des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden oder nicht ausreichende Leistungen nach Maßgabe des § 60 Abs. 2 und 3 ausgeglichen wurden.
Der qualifizierende Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn
- die Abschlussprüfungen erfolgreich mit einer nach Maßgabe des § 61 ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde,
- die aus den Endnoten berechnete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist,
- Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe / des beruflichen Gymnasiums erwarten lassen.
Anschlussmöglichkeiten:
z.B. Berufsausbildung, FOS, BG